Satzung

Die Aufgaben und Ziele der DVMB und ihre organisatorische Gliederung sind in unserer  Satzung verbindlich festgelegt. Zweck des Vereins nach Paragraph 2 ist im Besonderen:

  • zur  Verbesserung  der  körperlichen  und  seelischen  Gesundheit,  der  Lebenstüchtigkeit  sowie  der  Arbeits-  und  Erwerbsfähigkeit  der  Betroffenen  beizutragen, insbesondere Betroffene im Frühstadium ihrer Erkrankung besonders zu fördern,
  • Informationen  über  medizinische,  sozial-  und  versicherungsrechtliche  Fragen  zu  vermitteln sowie in Fällen, die mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen, die Mitglieder und deren Angehörige zu beraten,
  • den  Erfahrungsaustausch  unter  den  Betroffenen  sowie  freundschaftliche  Beziehungen zu vermitteln und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken
  • die  Interessen  der  Betroffenen  allein  und  gemeinsam  mit  ähnlichen  Selbsthilfe- und  Behindertenorganisationen  gegenüber  der  Gesellschaft  und  dem  Gesetzgeber zu vertreten
  • die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Vereinigungen ähnlicher Art sowie mit Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens zu pflegen,
  • die  wissenschaftliche  Erforschung  der  Erkrankung  zu  fördern  und  die  Forschungsergebnisse den Betroffenen bekannt zu machen.

Die Satzung wurde am 09.09.2023 zur Mitgliederversammlung in Jena beschlossen